Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit jedem Neukunden wird vor der ersten Betreuung ein kostenloses Kennenlern-Gespräch vereinbart, um alle Details der Betreuung zu besprechen. Dieses Gespräch vor Ort findet ausschliesslich vor dem ersten Betreuungstermin statt, sollte bei einem späteren Betreuungsauftrag erneut ein Vorgespräch gewünscht werden, ist dies kostenpflichtig (Fr. 60.- pro Std.) inkl. Zeitaufwand Anfahrt.
  2. Bei Hundespaziergang Aufträgen wird mit Hund und Besitzer ein Probespaziergang vereinbart, um den Hund kennenzulernen, mit allen Eigenheiten, Kommandos etc.
  3. Wir betreuen die Tiere nach Wunsch des Kunden, dies betrifft die Fütterung, das Reinigen der Katzenkistli, der Käfige / Ställe und selbstverständlich auch die Medikamentenabgabe. Die Utensilien (Futter etc.) stellt der Kunde zur Verfügung. Das Briefkasten leeren, Pflanzen giessen, Garten spritzen und weitere Arbeiten können ebenfalls sehr gerne übernommen werden. Sollte dadurch der Aufwand erheblich grösser werden, wird dem Kunden vor der ersten Betreuung eine Offerte (mündlich oder schriftlich) unterbreitet, ansonsten ist es im Preis der Betreuung inbegriffen (auf der Website ersichtlich).
  4. Die Firma home-alone.ch, Haustierbetreuung GmbH verpflichtet sich, alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sollte dennoch ein Tier krank werden oder sich verletzen, wird mit einem Tierarzt Kontakt aufgenommen und falls nötig der Tierarzt aufgesucht. Die Kosten für Aufwand und den Tierarzt gehen zu Lasten des Tierbesitzers. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche oder Unfall sterben, lehnt die home-alone.ch, Haustierbetreuung GmbH jede Haftung ab.
  5. Bei Tierbetreuungen während Abwesenheit des Kunden (z.B. Ferien), ist das Minimum ein Besuch unsererseits alle 24 Stunden, auf Wunsch kommen wir auch zweimal pro Tag (morgens und abends). Eine Betreuung jeden zweiten oder dritten Tag ist nur möglich, wenn an den „anderen“ Tagen eine andere Person die Betreuung übernimmt (z.B. Familienmitglied oder Nachbar).
  6. Jeder Auftrag kann per mail, Kontaktformular, SMS oder WhatsApp erteilt werden, gilt aber erst nach einer schriftlichen Bestätigung der Firma home-alone.ch, Haustierbetreuung GmbH als bindend.
  7. Die auf unserer Website home-alone.ch ersichtlichen Preise sind bindend, exkl. MwSt. und können jederzeit angepasst werden. Preisänderungen werden, wenn überhaupt, ausschliesslich zum Jahreswechsel vorgenommen. Es gelten immer die Tarife zum Zeitpunkt der Betreuung und nicht der Reservierung!
  8. Stornierungen von Abwesenheitsbetreuungen (Ferien, Krankenhausaufenthalt etc.) können bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn kostenlos getätigt werden. Stornierungen 1-7 Tage vor Betreuungsbeginn werden zu 100% verrechnet, ebenso wenn die Abwesenheit auf Wunsch des Kunden unterbrochen oder frühzeitig abgebrochen wird. Hundespaziergänge müssen jeweils bis Donnerstag 22.00 der Vorwoche storniert werden, ansonsten werden sie zu 100% verrechnet.
  9. Jeder Betreuungsauftrag ist durch mindestens zwei angestellte Personen der Firma home-alone.ch abgesichert. Sollte eine Betreuungsperson durch Krankheit, Ferien o.Ä. ausfallen, wird die Betreuung durch die zweite Person weitergeführt.
  10. Wir verpflichten uns, uns sorgfältig in den Wohnungen/Häusern zu bewegen und nichts zu beschädigen, sollte dies versehentlich doch nachweislich durch uns geschehen, ist der Schaden durch die Betriebshaftpfilcht Versicherung der Firma home-alone.ch gedeckt.
  11. Für Schäden an Böden, Wänden, Mobiliar etc. die durch Futter, Erbrochenes, Urin, Kot oder Beutetiere entstanden sind, wird jegliche Haftung abgelehnt.
  12. Der Kunde ist verantwortlich dafür, eine Betreuung bei home-alone zur verlängern, sollte er die Rückreise nicht wie vereinbart antreten können (durch Krankheit, Wetter, Epidemie o.Ä.). Dies kann telefonisch, per SMS, mail oder WhatsApp gemacht werden und ist erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits bindend.
  13. Die Bezahlung erfolgt immer nach der Betreuung, die Firma home-alone.ch versendet eine Rechnung mit Einzahlungsschein, zahlbar innert 15 Tagen.
  14. Überwachungskameras sowohl im Wohnraum wie auch Ausserhalb (zB. vor Eingangstüre, Sitzplatz etc.), müssen der Firma home-alone aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes mitgeteilt/gezeigt werden!
  15. Die Firma home-alone.ch, Haustierbetreuung GmbH ist Mehrwertsteuerpflichtig (CHE- 113.444.938), die Preise verstehen sich exkl. MwSt.
  16. Es gilt der Gerichtsstand der Gemeinde Pfungen.
Stand: Januar 2024
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